Günzel & Günzel GmbH SteuerberatungsgesellschaftGünzel & Günzel GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Kapitalgesellschaften

Die Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaften fordert ein hohes Maß an speziellen Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften. Die Verantwortung dieser Verpflichtung obliegt dem Geschäftsführer - Pflichtversäumnisse gehen stets zu dessen Lasten. Wir erledigen für Sie die handels- und gesellschaftsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und geben Ihnen Entscheidungshilfen zu Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Offenlegung und Steuerrecht.

Was wir für Sie tun können:

  • Lohnbuchhaltung
  • Finanzbuchhaltung (elektronisches Bankbuchen, digitales Belegwesen)
  • Anlagenbuchhaltung
  • Anfertigung der zusammenfassenden Meldungen
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Umsatzsteuermeldungen bei ausländischer Umsatzsteuerpflicht
  • Kostenrechnung
  • Mahnwesen
  • Zahlungsverkehr
  • DATEV – Mandantendirektgeschäft - Produktübersicht unter www.datev.de
  • Jahresabschlüsse
  • Offenlegung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger
  • betriebliche und private Steuererklärungen
  • Eröffnungs-, Zwischen- und Abschlussbilanzen
  • Ergänzungs- und Sonderbilanzen, Mehrjahresbilanzen
  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • Kostenrechnung
  • Planrechnungen / forcast
  • Businesspläne
  • Finanzierungsberatung
  • Investitionsberatung
  • Beratung zur Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
  • Unternehmenskaufpreisermittlung
  • Umwandlung
  • Nachfolgeberatung
  • Vertragsprüfung aus steuerrechtlicher Sicht

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