Kapitalgesellschaften
Die Haftungsbeschränkung der Kapitalgesellschaften fordert ein hohes Maß an speziellen Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften. Die Verantwortung dieser Verpflichtung obliegt dem Geschäftsführer - Pflichtversäumnisse gehen stets zu dessen Lasten. Wir erledigen für Sie die handels- und gesellschaftsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und geben Ihnen Entscheidungshilfen zu Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf Offenlegung und Steuerrecht.
Was wir für Sie tun können:
- Lohnbuchhaltung
- Finanzbuchhaltung (elektronisches Bankbuchen, digitales Belegwesen)
- Anlagenbuchhaltung
- Anfertigung der zusammenfassenden Meldungen
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Umsatzsteuermeldungen bei ausländischer Umsatzsteuerpflicht
- Kostenrechnung
- Mahnwesen
- Zahlungsverkehr
- DATEV – Mandantendirektgeschäft - Produktübersicht unter www.datev.de
- Jahresabschlüsse
- Offenlegung bzw. Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger
- betriebliche und private Steuererklärungen
- Eröffnungs-, Zwischen- und Abschlussbilanzen
- Ergänzungs- und Sonderbilanzen, Mehrjahresbilanzen
- betriebswirtschaftliche Beratung
- Kostenrechnung
- Planrechnungen / forcast
- Businesspläne
- Finanzierungsberatung
- Investitionsberatung
- Beratung zur Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
- Unternehmenskaufpreisermittlung
- Umwandlung
- Nachfolgeberatung
- Vertragsprüfung aus steuerrechtlicher Sicht
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